§ 19 Abs 8 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Vorrangverzichts bei Stillstand des vorrangigen Fahrzeuges.
OGH 23.05.2002, 2 Ob 117/02y
§ 19 Abs 8 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Annahme eines Vorrangverzichts bei Stillstand des vorrangigen Fahrzeuges.
OGH 23.05.2002, 2 Ob 117/02y