§ 51e Abs 1 VStG; § 51g Abs 2 und 3 VStG; § 5 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Annahme eines gültige Messergebnisses, wenn die notwendige Wartezeit zwischen dem letzten Alkoholkonsum und der Atemluftuntersuchung nicht eingehalten wurde. Mit Praxistipp.