§ 5 Abs 4a StVO; § 5 Abs 6 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung des Verdachts einer Alkoholbeeinträchtigung bei einem Organ der Straßenaufsicht für eine Blutabnahme.
VwGH 05.09.2002, 2002/02/0084
§ 5 Abs 4a StVO; § 5 Abs 6 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung des Verdachts einer Alkoholbeeinträchtigung bei einem Organ der Straßenaufsicht für eine Blutabnahme.
VwGH 05.09.2002, 2002/02/0084