§ 11 Abs 1 EKHG; § 1304 ABGB; § 46 Abs 3 und 4 StVO; § 89 Abs 2 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn zwischen einem auf dem Pannenstreifen abgestellten, jedoch auf den Fahrstreifen herausragenden, Reisebus und einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden LKW.