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Die vorhersehbare Umarmung einer Person durch einen "Bären" in Ausübung eines Brauchtums ist nicht rechtswidrig

VerkehrsrechtZVR 2002/41ZVR 2002, 166 - 168 Heft 5 v. 1.5.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls im Zuge der Ausübung eines Brauchtums - des "Schellenschlagens".

OLG Innsbruck 05.01.2000, 2 R 18/01s

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