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Bei der Verletzung von Schutzgesetzen hat der Geschädigte den Schadenseintritt und die objektive Übertretung der Schutznorm zu beweisen

VerkehrsrechtZVR 2002/3ZVR 2002, 10 - 12 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 11 Abs 2 StVO; § 16 Abs 2 lit c StVO; § 1311 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Verkehrsunfalls aufgrund der unterlassenen Fahrtrichtungsänderungsanzeige eines Fahrzeuges auf einer Kreuzung.

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