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Das "Aufgeschobenwerden" eines stehenden Kfz auf ein anderes Kfz begründet eine außergewöhnliche Betriebsgefahr

VerkehrsrechtZVR 2001/62ZVR 2001, 243 - 246 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

§ 9 Abs 2 EKHG; § 11 Abs 1 EKHG

Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Auffahrunfalls in dessen Folge ein Kfz auf das davor stehende geschoben wurde. Mit Anmerkung von Andreas Kletecka.

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