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Wer als Unmündiger sexuell missbraucht wurde, kann vom Täter Schadenersatz und Schmerzengeld, insb für die schweren psychischen Schäden, fordern

VerkehrsrechtZVR 2001/63ZVR 2001, 246 - 249 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen einer im Volksschulalter mehrmalig sexuell missbrauchten Frau.

OLG Innsbruck 06.10.2000, 4 R 100/00p

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