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Keine Haftung eines Eisenbahnunternehmens für Passagiere, die aus einem fahrenden Zug springen

VerkehrsrechtZVR 2001/37ZVR 2001, 130 - 131 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 9 Abs 2 EKHG

Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung der Haftung eines Eisenbahnunternehmens, wenn Passagiere gewollt aus einem fahrenden Zug springen.

OGH 08.09.2000, 2 Ob 178/99m

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