§ 9 Abs 2 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung der Haftung eines Eisenbahnunternehmens, wenn Passagiere gewollt aus einem fahrenden Zug springen.
OGH 08.09.2000, 2 Ob 178/99m
§ 9 Abs 2 EKHG
Die Entscheidung befasst sich mit der Verneinung der Haftung eines Eisenbahnunternehmens, wenn Passagiere gewollt aus einem fahrenden Zug springen.
OGH 08.09.2000, 2 Ob 178/99m