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Ein Prozessgutachten ist grundsätzlich keine Datei und daher vom Datenschutz nicht umfasst

VerkehrsrechtZVR 2001/31ZVR 2001, 118 - 120 Heft 4 v. 1.4.2001

§ 1 DSG; § 4 Z 6 DSG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein in einem Zivilprozess erstattetes SV-Gutachten dem Datenschutz unterliegt.

OGH 28.06.2000, 6 Ob 148/00h

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