§ 332 ASVG; § 1325 ABGB; Art 7 B-VG; Vereinbarung gem Art 15 B-VG über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung
Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen des Krankenversicherungsträgers nach dem Versterben des durch einen Verkehrsunfall schwer verletzten Versicherten im Krankenhaus.