Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen eines aufgrund der mangelhaften Behandlung in der Geburtenhilfeabteilung eines Krankenhauses behinderten Kindes und von dessen Angehörigen.
OLG Linz 28.06.2000, 2 R 87/00b
Rechtsgrundlagen: § 1325 ABGB; § 1326 ABGB; § 1497 ABGB; § 228 ZPO; § 364 ZPO