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Die Haftungshöchstbeträge in der Gefährdungshaftung und deren Anpassung im Rahmen der WGN 1997 sind nicht verfassungswidrig

VerkehrsrechtZVR 2001/19ZVR 2001, 53 - 55 Heft 2 v. 1.2.2001

Art 7 B-VG; § 9 EKHG; § 16 EKHG; Art XXXII Z 5 WGN 1997; § 43 EisbG; § 502 ZPO; § 1304 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls auf einem Eisenbahngelände, bei dem ein sich unbefugterweise darauf aufhaltendes Kind durch einen Stromstoß schwer verletzt wurde.

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