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Das Befahren einer Rodelbahn mit einem Motorschlitten schafft eine atypische Gefahrenquelle

VerkehrsrechtZVR 2001/18ZVR 2001, 51 - 53 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 1295 ABGB; § 1304 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung einer Kollision auf einer Rodelbahn zwischen einem Rodler und einem sich unzulässigerweise darauf befindlichen Motorschlittenfahrer.

OGH 30.05.2000, 1 Ob 325/99x

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