§ 1326 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Anspruchs auf Verunstaltungsentschädigung, entstanden durch eine unsachgemäße Nachbehandlung einer Lippentätowierung.
OGH 28.04.2000, 2 Ob 89/99y
§ 1326 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Anspruchs auf Verunstaltungsentschädigung, entstanden durch eine unsachgemäße Nachbehandlung einer Lippentätowierung.
OGH 28.04.2000, 2 Ob 89/99y