§ 1295 ABGB; § 268 ZPO; § 190 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der zivilrechtlichen Ansprüchen von Verletzungen, für die der Schädiger nach § 88 Abs 1 und 4 strafrechtlich verurteilt worden war, und deren Schwere auf eine krankhafte Anlage des Verletzten zurückgingen.