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Ein Besch kann nicht gleichzeitig nach zwei oder mehreren der in § 99 Abs 1, 1a und 1b enthaltenen Strafdrohungen bestraft werden

VerkehrsrechtZVR 2001/13ZVR 2001, 30 - 31 Heft 1 v. 1.1.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Kumulationsausschluss der Absätze 1, 1a und 1b des § 99 StVO.

UVS Tirol 17.08.2000, UVS-1999/1/068

Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 StVO; § 99 Abs 1 lit b und Abs 1b StVO; § 100 Abs 2 StVO

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