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Für die behördliche Aufsicht bei der theoretischen Fahrprüfung dürfen keine Gebühren vorgeschrieben werden

VerkehrsrechtZVR 2001/12ZVR 2001, 29 - 30 Heft 1 v. 1.1.2001

§ 1 BKommGebV; § 77 AVG; § 3 Abs 5 FSG-PV

Die Entscheidung bestimmt, dass Kommissionsgebühren für die behördliche Aufsicht bei theoretischen Fahrprüfungen nicht vorgesehen sind.

VwGH 23.05.2000, 99/11/0200

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