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§ 286 ZPO

VerkehrsrechtZVR 2000, 98 Heft 3 v. 1.3.2000

Zusammenfassung: Die Leitsätze befassen sich mit den Voraussetzungen für die Annahme einer Diebstahlsvortäuschung.

BGH 04.11.1998 - IV ZR 302/97

Rechtsgrundlagen: § 286 ZPO

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