Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit den Voraussetzungen, unter denen die Aushändigung einer Versicherungsbestätigung nach Antrag auf Abschluss einer Kfz-Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung nicht als Annahme eines Antrags auf vorläufigen Deckungsschutz zu verstehen ist.
BGH 14.07.1999 - IV ZR 112/98