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Der in § 100 Abs 5 StVO normierte Ausschluss des § 21 VStG widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz

VerkehrsrechtZVR 2000/98ZVR 2000, 413 - 416 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 100 Abs 5 StVO; § 21 VStG

Die Entscheidung befasst sich mit der Aufhebung des in § 100 Abs 5 StVO normierten Ausschlusses des Absehens von einer Strafe bei geringfügigem Verschulden nach § 32 VStG.

VfGH 15.03.2000, G 211/98, G 108/99

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