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Für die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Beherbergungsunternehmers sind auch die einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschriften bedeutsam

VerkehrsrechtZVR 2000/93ZVR 2000, 382 - 384 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 970 ABGB; § 1295 ABGB; § 25 Allgemeine ArbeitnehmerschutzV

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Haftung eines Beherbergungsunternehmers für den tödlichen Sturz eines Gastes auf den unmarkierten Stufen im Ausgangsbereich des Hotels.

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