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Eine Entschädigung für (bloße) Mehranstrengungen im Beruf erfolgt idR im Rahmen des Schmerzengeldes

VerkehrsrechtZVR 2000/92ZVR 2000, 381 - 382 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 1325 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Abgrenzung zwischen dem Anspruch auf Verdienstentgang und dem auf Schmerzengeld.

OGH 16.03.2000, 2 Ob 83/99s

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