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Das Vorliegen schwerer technischer Mängel allein rechtfertigt noch nicht die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 7 Abs 3 Z 5 FSG

VerkehrsrechtZVR 2000/86ZVR 2000, 350 - 352 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 7 Abs 3 Z 5 FSG; § 7 Abs 5 FSG; § 10 Abs 2 Z 3 PBStV

Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für die Annahme einer bestimmten Tatsache nach § 7 Abs 3 Z 5 FSG und der damit verbundenen Dauer der Lenkerberechtigungsentziehung.

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