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Nicht eindeutig erkennbare Identität des Empfängers einer Strafverfügung begründet Verfahrensmangel

VerkehrsrechtZVR 2000/85ZVR 2000, 349 - 350 Heft 10 v. 1.10.2000

§ 11 Abs 1 ZustG; Art 10 Abs 1 Abk mit BRD über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Die Entscheidung befasst sich mit der Aufhebung eines angefochtenen Bescheids wegen nicht eindeutiger Schließbarkeit der Zustellung aus dem vorliegenden internationalen Rückschein.

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