Seit dem 12. Juni 2026 besteht durch die Reform des Gemeinsamen Asylsystems ein neuer unionsrechtlicher Rahmen für das Asylrecht. Dies hat auch vielfältige Auswirkungen auf das Bescheidbeschwerdeverfahren vor dem BVwG. Die vorliegende Abhandlung widmet sich den wesentlichen Neuerungen wie der Beschwerdefrist, der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde und den Regelungen zur mündlichen Verhandlung.

