Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob Ermahnungen nach § 45 Abs 1 letzter Satz VStG bei Übertretungen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG zulässig sind. Während der VwGH die Ermahnung bei illegaler Ausländerbeschäftigung generell auszuschließen scheint, ergehen immer wieder Erkenntnisse von Landesverwaltungsgerichten, in denen Ermahnungen ausgesprochen bzw jene der Verwaltungsbehörden bestätigt werden. Im Rahmen einer Judikaturanalyse sollen die Hintergründe für diese Divergenzen näher beleuchtet werden.

