Die Beschränkung von Beschlagnahme und Verfall auf „Raserfahrzeuge“, die im Alleineigentum des Lenkers stehen, ist verfassungswidrig. Dies hat der VfGH in einer aktuellen Entscheidung ausgesprochen. Weiteren verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das in §§ 99a bis 99d StVO geregelte dreistufige System aus vorläufiger Beschlagnahme, Beschlagnahme und Verfall hat der Gerichtshof hingegen eine Absage erteilt. Die Entscheidung stellt insbesondere Leasingunternehmen vor die Herausforderung, geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen den drohenden Eigentumsverlust am Fahrzeug zu treffen.

