Die beiden Themen „Ausgliederungen aus staatsrechtlicher Sicht“ und „Beteiligungsmanagement“ liegen quer zueinander. Eine Auseinandersetzung mit dem ersten Thema eröffnet aber wichtige Grundlegungen für das Verständnis und die verfassungsrechtliche Einordnung des Generalthemas der Herbsttagung der ÖVG, dem staatlichen Beteiligungsmanagement.

