Wenn vom „staatlichen Beteiligungsmanagement“ die Rede ist, dann hat man zumeist Unternehmen und sonstige Organisationen im Blick, die unter einem staatlichen Einfluss stehen. Das sind in der Regel Rechtsträger, deren Gestion bzw deren Organe von Organen der öffentlichen Verwaltung – also solcher des Bundes, der Länder und der Gemeinden – gesteuert werden. Es gibt eine große Anzahl solcher Rechtsträger, wie das etwa im Beteiligungsbericht des Bundes,2 in Äußerungen des Rechnungshofes3 sowie in verschiedenen Länder- und Gemeindeberichten deutlich sichtbar wird. Alleine im Bundesbereich ist nach Erhebungen des Rechnungshofes von über 500 Unternehmen4 des Bundes die Rede. Ob der „Unternehmens“-Begriff in diesem Kontext tatsächlich zweckmäßig ist, bleibt dahingestellt. Ebenso ist der „Beteiligungs“-Begriff im staatsorganisatorischen Kontext zu hinterfragen. Ein Großteil der als staatliche Beteiligungen erkannte Organisationseinheiten stehen im Alleineigentum von Gebietskörperschaften. Sie sind also eher als rechtlich selbständige „Tochterorganisationen“ des Staates zu verstehen.

