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Strafbarkeit des Fahrschulleiters bei Nichteinhalten der Frist gemäß § 4b FSG

MaterienrechtVerkehrswesenZVG-Slg 2026/8ZVG 2026, 52 Heft 1 v. 29.4.2026

§ 4b FSG 1997, § 4c FSG 1997, § 113 KFG 1967, Art 133 Abs 4 B-VG

Wird die Frist in § 4b FSG nicht eingehalten, gibt es keine Sanktion. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die 2. Perfektionsfahrt nicht anzuerkennen.

LVwG OÖ, 29.09.2025, LVwG-607636/2/SSt

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