vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufenthaltsberechtigung als subsidiär Schutzberechtigter: Ausschluss der Möglichkeit einer Sanierung bei verspäteter Antragstellung ist verfassungswidrig

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2026/9ZVG 2026, 54 Heft 1 v. 29.4.2026

§ 8 Abs 4 AsylG 2005, § 24 Abs 2 NAG, § 45 Abs 12 NAG

Die Wort- und Zeichenfolge „wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltsberechtigung gestellt worden ist“ in § 8 Abs 4 Asylgesetz 2005 idF BGBl I 68/2013 wird als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 28. Februar 2027 in Kraft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!