Das mit 01.09.2025 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz bietet auch ein Betätigungsfeld für Rechtsanwälte. Dies einerseits zur Unterstützung der Informationssuchenden, andererseits zur Unterstützung jener, die den Informationsbegehren aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechend nachkommen müssen, wobei dies hier insbesondere für die privaten Informationspflichtigen aufgrund der Neuheit der Thematik relevant sein könnte. Der gegenständliche Bericht soll eine erste Einschätzung hierzu abgeben.1

