Mit 1. September 2025 trat in Österreich ein umfassendes Informationsfreiheitsregime nach Art 22a B-VG und dem IFG in Kraft. Vor diesem Hintergrund sollen Fragen im Kontext der Verwaltungsgerichtsbarkeit als Adressatin proaktiver Veröffentlichungspflichten beleuchtet werden: Wer sind die zur Informationsveröffentlichung verpflichteten „Organe“ und ist diese Tätigkeit der Rechtsprechung oder der Justizverwaltung zuzuordnen?

