§ 2 Abs 6 ProstG Wr
Eine Person ist als Verantwortlicher iSd § 2 Abs 6 WPG 2011 anzusehen, wenn ihr als Hauptmieter des Studios die faktische Verfügung über die für die Ausübung der Prostitution verwendeten Räume zusteht.
§ 2 Abs 6 ProstG Wr
Eine Person ist als Verantwortlicher iSd § 2 Abs 6 WPG 2011 anzusehen, wenn ihr als Hauptmieter des Studios die faktische Verfügung über die für die Ausübung der Prostitution verwendeten Räume zusteht.
