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Hauptmieter als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher eines unzulässig betriebenen Prostitutionslokals trotz fehlender Kenntnis

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2025/91ZVG 2025, 606 Heft 6 v. 30.12.2025

§ 2 Abs 6 ProstG Wr

Eine Person ist als Verantwortlicher iSd § 2 Abs 6 WPG 2011 anzusehen, wenn ihr als Hauptmieter des Studios die faktische Verfügung über die für die Ausübung der Prostitution verwendeten Räume zusteht.

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