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Anordnung sozialer Leistungen gemäß § 27 Stmk Jugendgesetz 2013 als zulässige Verwaltungsstrafe im Lichte des Zwangsarbeitsverbots nach Art 4 EMRK

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2025/66ZVG 2025, 447 Heft 5 v. 30.12.2025

Art 4 EMRK, § 27 Stmk Jugendgesetz 2013

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