Die Möglichkeit der Erlassung von Teilerkenntnissen nach § 28 Abs 7 VwGVG gewinnt in der verwaltungsgerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung. Sie dient nicht nur als Instrument zur Verfahrensbeschleunigung bei behördlicher Säumnis, sondern wirft zugleich auch komplexe Auslegungs- und Abgrenzungsfragen auf. Der Beitrag analysiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Erlassung von Teilerkenntnissen und gibt zugleich Leitlinien für die praktische Handhabung dieses Instituts mit.

