Das zehnjährige Jubiläum der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform bietet Anlass, eine erste Bilanz über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu ziehen. Vier Faktoren haben zum Erfolg des neuen Rechtsschutzsystems beigetragen: ein solides verfassungsrechtliches und organisatorisches Fundament der Verwaltungsgerichte, gut handhabbare Verfahrensordnungen, eine gute personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte und die Art und Weise, wie der Verwaltungsgerichtshof, seine Rolle als Revisionsinstanz wahrnimmt. Ein Blick in die Zukunft widmet sich aktuellen Fragen der Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit, insbesondere betreffend die Zuständigkeitsabgrenzung, die Parallelität des Rechtschutzes und die Zulässigkeit des jeweiligen Rechtsmittels. Speziell zur Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit werden Überlegungen zu möglichen Änderungen des Systems des Rechtsschutzes angestellt.

