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Strenger Artenschutz durch EuGH bestätigt – Eine Anmerkung zu EuGH 11.07.2024, C-601/22, WWF Österreich ua („Wolfsschutz“)

AufsätzeMag.a Theresa Gierlinger , Univ.-Prof. MMMag. Dr. Rainer PalmstorferZVG 2025, 26 Heft 1 v. 2.6.2025

Der EuGH legt die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung vom an sich strengen Schutz des Wolfs nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) eng aus. Eine Ausnahmeregelung nach Art 16 Abs 1 FFH-RL setzt einen günstigen Erhaltungszustand der betreffenden Tierart zwingend auf lokaler und nationaler Ebene voraus.

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