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Ordentliche Gerichtsbarkeit und Verwaltungsgerichtsbarkeit: Parallelen und Unterschiede11Der Beitrag ist die schriftliche und um Fußnoten ergänzte Fassung eines beim Verwaltungsgerichtstag am 28. September 2023 in Linz gehaltenen Vortrags.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Elisabeth LovrekZVG 2025, 7 Heft 1 v. 2.6.2025

Die auch als „Jahrhundertreform“ bezeichnete Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat mit der Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer Akzentverschiebung von der Verwaltung zur Gerichtsbarkeit und damit zu einem stärker justizförmigen System geführt.22Näher dazu Eberhard, Die Verwaltungsgerichte im System der österreichischen Bundesverfassung, in Fischer/Pabel (Hrsg), Handbuch der Verwaltungsgerichtsbarkeit3 (2024) Rz 5 ff. Ergebnis ist die Etablierung eines zweiten selbständigen und terminologisch von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterscheidenden Gerichtssystems.33 Thienel, Die Kontrolle der Verwaltungsgerichte erster Instanz durch den Verwaltungsgerichtshof, in Holoubek/Lang (Hrsg), Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (2013) 331 (333); für eine einheitliche Terminologie aber Brunner/Egger/Weiß, Verwaltungsgerichtsbarkeit – ordentliche Gerichtsbarkeit: Wege/Ziele/Gemeinsamkeiten, RZ 2023, 208. Damit stellt sich die im Beitrag behandelte Frage nach Parallelitäten und Unterschieden zwischen den Systemen.

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