Die auch als „Jahrhundertreform“ bezeichnete Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 hat mit der Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer Akzentverschiebung von der Verwaltung zur Gerichtsbarkeit und damit zu einem stärker justizförmigen System geführt.2 Ergebnis ist die Etablierung eines zweiten selbständigen und terminologisch von der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu unterscheidenden Gerichtssystems.3 Damit stellt sich die im Beitrag behandelte Frage nach Parallelitäten und Unterschieden zwischen den Systemen.

