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Voraussetzung des Gebrauchsabgabegesetzes 1966, dass Schanigärten „vor“ dem Geschäftslokal gelegen sein müssen

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2024/77ZVG 2024, 580 Heft 6 v. 30.12.2024

Art 18 Abs 1 B-VG, § 1 GebrauchsabgabeG Wr, § 1a GebrauchsabgabeG Wr, § 1b GebrauchsabgabeG Wr, § 2 GebrauchsabgabeG Wr, Tarif über das Ausmaß der Gebrauchsabgaben, § 80 Abs 5 GewO 1994

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