Im nachstehenden Beitrag werden die Kognitionsbefugnis der VwG, konkret insbesondere das Verständnis der „Sache“ eines Bescheidbeschwerdeverfahrens im Lichte der Themenkreisjudikatur, die Möglichkeiten der Kassation eines Bescheides gem § 28 Abs 3 VwGVG sowie die Vertretbarkeit als Teil des Prüfungsmaßstabes bei Maßnahmen- und Verhaltensbeschwerden einer kritischen Evaluation unterzogen und Reformvorschläge formuliert.