Im Jahr 2014, vor nunmehr 10 Jahren, haben die Verwaltungsgerichte erster Instanz, die 9 Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht, ihre Arbeit aufgenommen. Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit war eine der grundlegendsten Reformen der österreichischen Bundesverfassung und hat den Rechtsschutz im öffentlichen Recht von Grund auf neugestaltet.