Überwiegen der Interessen der Beschwerdeführerin und ihres Kindes an der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens trotz Verwirklichung des Versagungsgrundes des § 21 Abs 6 NAG
MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/52ZVG 2024, 363 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024