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Überwiegen der Interessen der Beschwerdeführerin und ihres Kindes an der Aufrechterhaltung des Privat- und Familienlebens trotz Verwirklichung des Versagungsgrundes des § 21 Abs 6 NAG

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/52ZVG 2024, 363 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

Art 8 EMRK, § 8 Abs 1 Z 2 NAG, § 11 Abs 3 NAG, § 11 Abs 1 Z 5 NAG, § 21 NAG, § 46 Abs 1 Z 2 NAG

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