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Behandlung eines Minderjährigen als erwachsenen Schutzsuchenden

MaterienrechtFremden- und MigrationswesenZVG-Slg 2024/31ZVG 2024, 264 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

Art 8 EMRK

Die Behandlung eines unbegleiteten Minderjährigen als erwachsenen Schutzsuchenden über mehrere Monate widerspricht dem Grundsatz der Minderjährigkeitsvermutung nach Art 8 EMRK. Zwar kann die Altersfeststellung einer Person ein notwendiger Schritt sein, wenn Zweifel an ihrer Minderjährigkeit bestehen. Doch impliziert dieser Grundsatz, dass das betreffende Verfahren von ausreichenden Verfahrensgarantien begleitet sein muss.

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