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Das Kindeswohl bei der Aufenthaltsbeendigung

AufsätzeAssoz.-Prof. Dr. Martina Kofler-Schlögl11Dieser Beitrag beruht auf einem Vortrag mit gleichlautendem Titel, der am 25.1.2024 im Rahmen der Tagung „AMiKo – Asyl, Migration, Kindeswohl: Die Interessen des Kindes als Maßstab und Schutzgegenstand im Asyl- und Migrationsrecht“ an der WU Wien gehalten wurde. Der Vortragsstil wurde beibehalten, ausführende Ergänzungen eingefügt.ZVG 2024, 202 Heft 3 und 4 v. 9.8.2024

Aufgrund völker-, unions- und verfassungsrechtlicher Vorgaben ist das Kindeswohl auch bei den unterschiedlichen Formen der Aufenthaltsbeendigung „vorrangig“ im Einzelfall zu berücksichtigten. Der einfachgesetzlichen Rechtslandschaft lässt sich dieses Erfordernis nur bedingt entnehmen. Der folgende Beitrag analysiert den rechtlichen Rahmen, an dem sich Asyl- und Fremdenpolizeibehörden zu orientieren haben.

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