Vom Kindeswohl während des Aufenthalts sind verschiedenste Lebensbereiche berührt. Das verfassungsrechtlich verankerte Kindeswohl fließt damit im Kontext des Migrationsrechts in sämtliche Entscheidungen, und nicht nur in solche, die die Begründung oder Beendigung des Aufenthalts betreffen, ein. Der Beitrag zeigt an ausgewählten Beispielen, welche Bindungswirkungen das BVG Kinderrechte während des Aufenthalts entfaltet.