Aus der völker-, unions- und verfassungsrechtlichen Verpflichtung, das Kindeswohl bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen, kann sich ein Recht von Kindern bzw ihren Eltern auf Gestattung der Einreise und des Aufenthalts in Österreich ergeben. Anhand welcher Kriterien dies zu prüfen ist und welche Anforderungen sich daraus an das Verfahren der Behörden und Verwaltungsgerichte ergeben, wird in diesem Beitrag dargelegt.