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Meldegesetz – keine Strafbarkeit einer Meldung mit unrichtiger Wohnsitzqualität

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2024/25ZVG 2024, 145 Heft 2 v. 28.5.2024

§ 1 Abs 6 MeldeG, § 1 Abs 7 MeldeG, § 2 Abs 1 MeldeG, § 22 Abs 1 Z 2 MeldeG

Eine Strafbestimmung für eine Anmeldung eines Wohnsitzes unter Angabe einer unrichtigen Wohnsitzqualität (§ 1 Abs 6 oder Abs 7 MeldeG) sieht das Meldegesetz nicht vor.

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