§ 1 Abs 6 MeldeG, § 1 Abs 7 MeldeG, § 2 Abs 1 MeldeG, § 22 Abs 1 Z 2 MeldeG
Eine Strafbestimmung für eine Anmeldung eines Wohnsitzes unter Angabe einer unrichtigen Wohnsitzqualität (§ 1 Abs 6 oder Abs 7 MeldeG) sieht das Meldegesetz nicht vor.
§ 1 Abs 6 MeldeG, § 1 Abs 7 MeldeG, § 2 Abs 1 MeldeG, § 22 Abs 1 Z 2 MeldeG
Eine Strafbestimmung für eine Anmeldung eines Wohnsitzes unter Angabe einer unrichtigen Wohnsitzqualität (§ 1 Abs 6 oder Abs 7 MeldeG) sieht das Meldegesetz nicht vor.